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Stichwort English Beschreibung
Vereinfachtes Verfahren (Bauleitplan) simplified procedure (general development plan) Die Ausweisung von Flächennutzugsplänen und Bebauungsplänen sieht eine möglichst frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit (aller Bürger) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Diese Beteiligung erfolgt durch Einräumung der Möglichkeit, die Pläne zu erörtern, sich zu ihnen zu äußern und ihrerseits Vorschläge zu unterbreiten.

Beim vereinfachten Verfahren entfällt deren frühzeitige Einbindung. Das Verfahren kann sich allerdings nur auf (unwesentliche) Änderungen und Ergänzungen eines bestehenden Bauleitplanes beziehen. Dessen Grundzüge dürfen nicht berührt werden. Der eingeschränkte Kreis der unmittelbar betroffenen Bürger und die von der Änderung bzw. Ergänzung des Bauleitplanes tatsächlich berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben jedoch die Möglichkeit zur Äußerung innerhalb einer festgesetzt Frist.

Das vereinfachte Verfahren kann auch zum Zweck der Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angewandt werden.

Seit 2007 entfällt eine Umweltprüfung beim vereinfachten Verfahren mit der Folge, dass auch kein Umweltbericht mehr angefertigt werden muss.